ver.di zufrieden

Einrichtungen bleiben in öffentlicher Trägerschaft
Personalüberleitung durch Tarifvertrag sichert Arbeitsplätze und Mitbestimmung

Die Einrichtungen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) werden zwar in eine private Rechtsform überführt, verbleiben aber in öffentlicher Trägerschaft. Dieser parteiübergreifende Beschluss der LWV-Verbandsversammlung fand heute Zustimmung bei der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die in den letzten Monaten mehrfach und öffentlich vor einer Zerschlagung und Privatisierung des Verbandes gewarnt hatte. [Mehr...]

Frank Steibli
Pressedienst ver.di, 07.07.05