Kampagne zur Erhaltung des hessischen LWV: Inhalt

Hintergründe

 

Der LWV Hessen – Träger der überörtlichen Sozialhilfe – soll aufgelöst werden!

In Zukunft wird es – bedingt durch die demographische Entwicklung – auch verhältnismäßig mehr ältere Menschen mit Behinderungen geben. Dadurch steigen – nach LWV-Expertenschätzungen – die sog. Fallzahlen bis 2010 an. In den LWV-Verwaltungen sind knapp 1.200 MitarbeiterInnen beschäftigt. Die Personalkosten des LWV Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger liegen weit unter 4 Prozent. Das ist nicht viel.

Ohne eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse in Auftrag gegeben zu haben, fordern jetzt einige Politiker, dass die überörtlich zu regulierenden Verteilungsaufgaben in der Behindertenhilfe auf die örtlichen Sozialämter der 21 Landkreise und fünf kreisfreien Städte übertragen werden sollen – angeblich, um Kosten zu senken.

Die Folge: an diesen 26 dezentralen Orten muss zum einen jeweils Fachwissen vorgehalten werden. Hinzu kommt noch ein weitaus dramatischerer Aspekt: Wenn diese Änderungen eintreten, wird es in Hessen keine einheitlichen Standards in der Behindertenhilfe mehr geben, da nur noch nach "Kassenlage" der einzelnen Landkreise und Städte entschieden werden kann!

 

Die Einrichtungen des LWV-Hessen sollen verkauft werden!

Fast alle LWV-Einrichtungen arbeiten betriebwirtschaftlich eigenständig und kostendeckend. Die dortigen Beschäftigten sind bundesweit für ihre hohe Fachkompetenz bekannt.. In den LWV-Einrichtung sind knapp 9.200 MitarbeiterInnen beschäftigt. Im Jahr 2002 gab es nur eine LWV-Einrichtung die nicht kostendeckend arbeitete. Trotzdem beschloss die Politik, jeweils einstimmig zwei Gutachten zur Rentabilität des hessischen LWV in Auftrag zu geben.

Die Kosten für das erste Gutachten betrugen knapp 50.000 Euro. Es beschäftigte sich mit der Fragestellung, wie die LWV-Einrichtungen in einer LWV-Holding (GmbH/BgA-Modell u.a.) privatisiert werden könnten. Begründung der Politik für das Gutachten: Es gehe darum, die LWV-Einrichtungen für die Zukunft wettbewerbsfähig zu machen.

Neben betriebswirtschaftlichen Veränderungsvorschlägen legte das erste Gutachtens Folgendes offen: Die LWV-Einrichtungen arbeiten betriebswirtschaftlich und sind für die Zukunft gut positioniert.

In der Zeit, als noch das erste Gutachten analysiert wurde beschloss die Politik ein zweites Gutachten in Auftrag zu geben, Kosten diesmal: 150.000 Euro. Begründung der Politik für das Gutachten: Unwirtschaftliche LWV-Einrichtungen sollen abgegeben werden.

Das neuen Gutachten ermittelte Verkaufserlöse, den betriebswirtschaftlichen Stand der LWV-Einrichtungen und beschäftigte sich mit der Fragestellung, wie man die LWV-Einrichtungen am besten verkaufen kann. Auch das zweite Gutachtens ergab, dass die LWV-Einrichtungen betriebswirtschaftlich arbeiten und für die Zukunft gut positioniert sind.

Da unwirtschaftlich arbeitende LWV-Einrichtungen, wie z.B. die Klinik in Königstein oder das SPZ in Biedenkopf bereits in der Vergangenheit geschlossen wurden, stellt sich die Frage, wozu es noch der beiden Gutachten bedurfte. Denn: Soviel Geld gibt man nicht einfach umsonst aus!

Die Folge: Gibt es keine sozialen Einrichtungen (ZSP, SPZ usw.) in öffentlicher Trägerschaft mehr, können die Standards in der gesamten "Sozialen Arbeit" noch viel weiter gesenkt werden!

 

Die Politik spielt auf Zeit...

 

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